Satzung der Landeselternvertretung der Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen Landesverband Sachsen e.V.
§ 1 Aufgaben und ZieleDie Landeselternvertretung (LEV) der Musikschulen vertritt die Interessen der Eltern und Schüler auf Landesebene gegenüber dem Musikschulverband und dem zuständigen Ministerium in Sachsen. Ziel der LEV ist die Einflussnahme auf gesetzliche Bestimmungen und Anordnungen der Regierung, um für alle Schüler, unabhängig von der sozialen Stellung der Eltern und in Übereinstimmung mit ihren Ausbildungsleistungen, ein hohes Ausbildungsniveau und Chancengleichheit zu sichern. Dabei ist ein möglichst hoher Integrationsgrad mit den Einrichtungen des Bildungs- und Schulwesens zu erreichen. Die LEV unterstützt die kommunalen Elternvertretungen in ihrer Arbeit.
§ 2 Mitgliedschaft
Die Landeselternvertretung der Musikschulen im "Verband deutscher Musikschulen -Landesverband Sachsen- e.V." besteht aus den Vertretern der Elternschaft und der volljährigen Schüler dieser Schulen.
Jede Schule wird durch ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten.
§ 3 Organe
Die Organe der Landeselternvertretung sind 1. die Mitgliederversammlung, 2. der Vorstand.
§ 4 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung als oberstes Beschlussorgan ist bei Bedarf und mindestens einmal jährlich schriftlich durch den Vorstand einzuberufen. Die Einladungsfrist beträgt 4 Wochen. Sie ist außerdem innerhalb von 14 Tagen einzuberufen, wenn dies von wenigstens einem Drittel aller Mitglieder schriftlich gefordert wird.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet, im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter. Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte in geheimer Abstimmung und in getrennten Wahlgängen den Vorstand für die Dauer von 3 Jahren.
§ 5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, sowie aus 3 gewählten Vertretern (möglichst verschiedener Regionen). Bei begründeter Abwesenheit eines Kandidaten kann dieser, bei Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung, auch gewählt werden.



